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Vaterschaftsanerkennungen
Vaterschaftsanerkennungen
Damit Sie in den Geburtseintrag Ihres Kindes aufgenommen werden können und so auch rechtlich als Vater gelten, bedarf es einer Vaterschaftsanerkennung.
Die Vaterschaft kann beim Standesamt und beim Jugendamt anerkannt werden. Eine Erklärung über das Sorgerecht kann hingegen nur beim Jugendamt abgegeben werden. Sollten Sie also bestimmen wollen, dass Mutter und Vater für das Kind sorgeberechtigt sind, empfiehlt es sich, einen Termin mit dem Jugendamt zu vereinbaren, um nur einen Behördengang durchzuführen.
Am besten ist es, wenn Sie die Vaterschaft bereits vor der Geburt Ihres Kindes anerkennen, damit Sie an diese Dinge nicht mehr denken müssen, wenn Ihr Kind auf der Welt ist.
Für die Anerkennung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie Ihre Geburtsurkunde.
Für die Vaterschaftsanerkennung wird auch die Unterschrift der Mutter benötigt, da sie der Vaterschaftsanerkennung zustimmen muss. Auch die Mutter sollte ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
In bestimmten Fällen können weitere Zustimmungen erforderlich sein, z.B. wenn ein Elternteil minderjährig oder die Mutter noch mit einem anderen Mann verheiratet ist. In solchen Fällen sprechen Sie uns bitte an, um Formalitäten vorab zu klären.
Vaterschaftsanerkennungen und die damit verbundenen Zustimmungserklärungen sind kostenlos.