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Verkehr
Straßensperrungen
Information über genehmigte Straßensperrungen im Gemeindegebiet
Hinweise zu der unten folgenden Auflistung der einzelnen Sperrungen und ihrer Dauer:
- Es werden nur Vollsperrungen aufgelistet, Kurzzeitbaustellen mit Einschränkungen der Fahrbahnbreite oder Containeraufstellungen usw. werden nicht berücksichtigt.
- Die Straßensperrungen werden durch den Landkreis Hildesheim genehmigt/angeordnet. Die Gemeinde Nordstemmen kann zu den Maßnahmen Stellungnahmen abgeben und Auflagen erlassen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises.
- Die genannten Vollsperrungszeiträume sind jeweils die genehmigten Zeiträume. Es kann sein, dass die Arbeiten nur in einem Teil dieses Zeitraumes tatsächlich durchgeführt werden. Sowohl ein späterer Beginn als auch ein früheres Ende sind daher möglich. Weiterhin kann es dazu kommen, dass Sperrzeiträume aufgrund unvorhergesehener Vorkommnisse verlängert werden müssen. Dies wird ebenfalls hier veröffentlicht.
- Die unten aufgeführten Baumaßnahmen werden nicht alle durch die Gemeinde Nordstemmen als Bauherren durchgeführt.
Folgende Vollsperrungen von Straßen auf dem Gebiet der Gemeinde Nordstemmen sind derzeit genehmigt:
Betroffene Straße | Ortschaft | genehmigter Zeitraum | Grund |
Halbseitige Sperrung der B1 (Reichstraße) | Burgstemmen | Dauer ist unbekannt | Böschung ist abgerutscht; Fahrbahn nicht mehr standsicher |
Halbseitige Sperrung B1 zwischen CJD Elze und Burgstemmen | Elze - Burgstemmen | 10.02. bis 10.04.2025 | Sanierungsarbeiten am Radweg Die Verkehrsregelung übernimmt eine Lichtzeichenanlage |
Vollsperrung der L 410 an einem Tag | Nordstemmen - Burgstemmen | 7. bis 9.04.2025 | Im Anschluss wird dort für drei Wochen die Geschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert. Hintergrund sind Reparatur-arbeiten an der Asphaltschicht. |