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Widmung des Festplatzes Burgstemmen
Bekanntmachung
der Gemeinde Nordstemmen
Widmung des Festplatzes Burgstemmen als PKW-Parkplatz und Fortschreibung des Bestandsverzeichnisses
Der Rat der Gemeinde Nordstemmen hat in seiner Sitzung am 20.12.2022 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG), in der derzeit geltenden Fassung, wird
ein Teilbereich des „Festplatzes“, Gemarkung Burgstemmen, Flur 7, Flurstück 2/3 als Parkplatz für den
öffentlichen Verkehr gewidmet. Das Teilstück ist in der Anlage mit einer blauen Schraffierung markiert.
2. Gemäß § 3 Abs. 3 NStrG, in der derzeit geltenden Fassung, wird die Straße „Neuer Weg“, Gemarkung
Burgstemmen, Flur 7, Flurstück 162/7 mit der Bestands-Nr. Bu 019 fortgeschrieben.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Nordstemmen. Der Gemeingebrauch wird in der Hinsicht eingeschränkt, dass der benannte Teilbereich des „Festplatzes“ künftig ausschließlich als PKW-Parkplatz genutzt werden darf.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 6 Abs. 3 NStrG öffentlich bekannt gegeben.
Die Widmung tritt am Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, erhoben werden.
Nordstemmen, den 30.01.2023
Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
Marcus Tischbier