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Satzung Festsetzung Hebesätze Grundsteuer
Bekanntmachung
der Gemeinde Nordstemmen
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und
Gewerbesteuer in der Gemeinde Nordstemmen (Hebesatzsatzung)
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Nordstemmen in seiner Sitzung am 26.11.2024 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Steuersätze
- Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 370 v. H
1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 v. H.
- Gewerbesteuer 400 v. H.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft
Nordstemmen, 27.11.2024
Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin
Veröffentlichungsvermerk:
Die vorstehende Satzung wurde im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim Nr. 47
vom 27. November 2024 öffentlich bekannt gemacht und hat damit Rechtskraft erlangt.
Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin