- Rathaus & Service
- Freizeit & Tourismus
- Bildung & Soziales
- Bauen & Abwasser
Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben B1 Ortsumgehung Burgstemmen / Mahlerten
Bekanntmachung
der Gemeinde Nordstemmen
Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben B1 Ortsumgehung Burgstemmen / Mahlerten
Einleitung des Verfahrens und Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Landkreis Hildesheim hat am 24. September 2024 die Raumverträglichkeitsprüfung für eine Umgehung der Ortslagen von Burgstemmen und Mahlerten im Zuge der Bundesstraße 1 eröffnet. Das Verfahren ist innerhalb von sechs Monaten mit einer Landesplanerischen Feststellung abzuschließen. In das Verfahren integriert ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der die Verfahrensunterlagen von betroffenen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden können. Die vollständigen Verfahrensunterlagen sind im Internet ab dem 13.11.2024 bis mindestens 11.12.2024 unter nachfolgender Adresse verfügbar: www.beteiligung-landesplanung.de/landkreis-hildesheim-rvp.
Ergänzend zur Internetveröffentlichung liegen die Verfahrensunterlagen in der Zeit vom 13.11.2024 bis einschließlich 11.12.2024 auch in Papierform zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus. Die Auslegung erfolgt im Landkreis Hildesheim, Amt für Kreisentwicklung und Infrastruktur (Raum 317), Marie-Wagenknecht-Straße 3, 31134 Hildesheim, während der Dienststunden:
Montag 08:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag und Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 16:30 Uhr
Zudem ist eine Einsicht nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb der Dienststunden individuell möglich (Ansprechpartner: Herr Großmann, Tel. 05121 309 3172).
Ferner besteht die Möglichkeit im Rathaus der Gemeinde Nordstemmen, Rathausstraße 3, 31171 Nordstemmen, während der Öffnungszeiten
Montag 09:00 – 12:00 Uhr,
Dienstag 09:00-12:00 Uhr,
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 15:00-18:00 Uhr und
Freitag 09:00-12:0 0Uhr
Einsicht in die Verfahrensunterlagen zu nehmen.
Die Verfahrensunterlagen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) setzen sich aus mehreren Einzelunterlagen zusammen und sind wie folgt gegliedert:
01 Erläuterungsbericht
02 Pläne
03 Umweltverträglichkeitsprüfung
04 Schalltechnische Untersuchung
05 Landwirtschaftlicher Fachbeitrag
06 Verkehrsuntersuchung
07 Kostenschätzung
08 Variantenvergleich
Stellungnahmen können bis zum 18.12.2024 unter dem Link www.beteiligung-landesplanung.de/landkreis-hildesheim-rvp abgegeben werden.
Ferner ist es möglich, Äußerungen in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse rvp@landkreishildesheim.de oder schriftlich an Landkreis Hildesheim, Amt für Kreisentwicklung und Infrastruktur, Marie-Wagenknecht-Straße 3, 31134 Hildesheim zu senden.
Mit Ablauf der Frist sind für dieses Verfahren alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die weitere Bearbeitung der Stellungnahme wird vereinfacht, wenn Stellungnahmen in elektronischer Form zugestellt werden. Daher sollen Stellungnahmen nach Möglichkeit in elektronischer Form abgegeben werden.
Die eingehenden Stellungnahmen werden vom Landkreis Hildesheim ausgewertet und in Form von Erwiderungssynopsen aufbereitet. Eine individuelle Beantwortung der Stellungnahmen und Äußerungen der Bürgerinnen und Bürger ist nicht vorgesehen.
Die RVP schließt gemäß § 11 Abs. 1 NROG mit einer Landesplanerischen Feststellung ab. Die Landesplanerische Feststellung trifft u. a. eine Aussage dazu, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung über-einstimmt.