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Bekanntmachungen

Hundesteuer

Bekanntmachung

der Gemeinde Nordstemmen

Festsetzung der Hundesteuer 2024 in der Gemeinde Nordstemmen


Die Steuersätze für die Hundesteuer für den ersten Hund (78,00 €), für den zweiten Hund (135,00 €),

für jeden weiteren Hund (186,00 €), für den ersten gefährlichen Hund (600,00 €) und für jeden weiteren

gefährlichen Hund (800,00 €) der Gemeinde Nordstemmen haben sich gegenüber dem Kalenderjahr

2023 nicht geändert, so dass auf die Erteilung von schriftlichen Hundesteuerbescheiden für das

Kalenderjahr 2024 verzichtet wird.

Für alle diejenigen Hundebesitzer, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung

nicht geändert haben, wird deshalb die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024 durch diese

öffentliche Bekanntmachung gemäß § 7 Absatz 5 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Nordstemmen

vom 02.12.2010 festgesetzt. Die Satzung kann auf der Homepage der Gemeinde Nordstemmen

(www.nordstemmen.de) unter der Rubrik Rathaus & Service – Ortsrecht eingesehen

werden.

Die Hundesteuer 2024 wird mit den in den zuletzt erteilten Hundesteuerbescheiden festgesetzten

Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Für Steuerpflichtige, die

von der Möglichkeit des § 7 Absatz 3 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Nordstemmen Gebrauch

gemacht haben, wird die Hundesteuer 2024 in einem Betrag am 01.07.2024 fällig.

Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Hundesteuerbescheide für das Kalenderjahr 2024

erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten. Sollten die Hundesteuersätze geändert

werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen, werden Änderungsbescheide erteilt.

Wichtig: Bei der Bezahlung der Hundesteuer ist zwingend die PK-Nummer anzugeben. Diese

befindet sich oben rechts auf dem Hundesteuerbescheid.

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist

von einem Monat, beginnend mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung, Klage beim Verwaltungsgericht

Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover erhoben werden. Die Klage ist gegen

die Gemeinde Nordstemmen zu richten.


Nordstemmen, 03.01.2024

Gemeinde Nordstemmen

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

Marcus Tischbier