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Hundesteuer
Bekanntmachung
der Gemeinde Nordstemmen
Festsetzung der Hundesteuer 2024 in der Gemeinde Nordstemmen
Die Steuersätze für die Hundesteuer für den ersten Hund (78,00 €), für den zweiten Hund (135,00 €),
für jeden weiteren Hund (186,00 €), für den ersten gefährlichen Hund (600,00 €) und für jeden weiteren
gefährlichen Hund (800,00 €) der Gemeinde Nordstemmen haben sich gegenüber dem Kalenderjahr
2023 nicht geändert, so dass auf die Erteilung von schriftlichen Hundesteuerbescheiden für das
Kalenderjahr 2024 verzichtet wird.
Für alle diejenigen Hundebesitzer, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung
nicht geändert haben, wird deshalb die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024 durch diese
öffentliche Bekanntmachung gemäß § 7 Absatz 5 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Nordstemmen
vom 02.12.2010 festgesetzt. Die Satzung kann auf der Homepage der Gemeinde Nordstemmen
(www.nordstemmen.de) unter der Rubrik Rathaus & Service – Ortsrecht eingesehen
werden.
Die Hundesteuer 2024 wird mit den in den zuletzt erteilten Hundesteuerbescheiden festgesetzten
Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Für Steuerpflichtige, die
von der Möglichkeit des § 7 Absatz 3 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Nordstemmen Gebrauch
gemacht haben, wird die Hundesteuer 2024 in einem Betrag am 01.07.2024 fällig.
Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Hundesteuerbescheide für das Kalenderjahr 2024
erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten. Sollten die Hundesteuersätze geändert
werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen, werden Änderungsbescheide erteilt.
Wichtig: Bei der Bezahlung der Hundesteuer ist zwingend die PK-Nummer anzugeben. Diese
befindet sich oben rechts auf dem Hundesteuerbescheid.
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist
von einem Monat, beginnend mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung, Klage beim Verwaltungsgericht
Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover erhoben werden. Die Klage ist gegen
die Gemeinde Nordstemmen zu richten.
Nordstemmen, 03.01.2024
Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
Marcus Tischbier