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Haushaltssatzung 2025
Bekanntmachung
der Gemeinde Nordstemmen
Haushaltssatzung der Gemeinde Nordstemmen
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Nordstemmen in der Sitzung am 17.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf | 24.542.400 Euro |
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf | 29.081.800 Euro |
1.3 der außerordentlichen Erträge | 0 Euro |
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf | 0 Euro |
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 23.746.900 Euro |
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 26.989.500 Euro |
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 2.166.300 Euro |
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 3.874.400 Euro |
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 2.124.700 Euro |
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 2.046.800 Euro |
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 28.037.900 Euro |
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 32.910.700 Euro |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.697.800 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.355.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2025 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 6.500.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 370 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 v. H.
2. Gewerbesteuer 400 v. H.
Nordstemmen, 17. Dezember 2024
Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin
Verkündung der Haushaltssatzung 2025
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Nordstemmen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit verkündet.
Die nach den §§ 119 Abs. 4, 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Hildesheim am 05.02.2025 unter Az.: (910) 15-14-10 erteilt worden.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG
vom 13.02.2025 bis 24.02.2025
zur Einsichtnahme während der Dienststunden im
Rathaus der Gemeinde Nordstemmen,
Rathausstraße 3,
Nordstemmen
öffentlich aus.
Der Haushaltsplan wird zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Nordstemmen bereitgestellt.
Nordstemmen, den 10.02.2025
Ort, Datum
Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
Marcus Tischbier
Veröffentlichungsvermerk
Die vorstehende Satzung wurde im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim Nr. 7 vom 12. Februar 2025 öffentlich bekannt gemacht und hat damit Rechtskraft erlangt.
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
Marcus Tischbier
Den gesamten Haushaltsplan finden Sie hier: Haushaltsplan 2025