Eingang zum Rathaus

Bekanntmachungen

Haushaltssatzung 2025

Bekanntmachung

der Gemeinde Nordstemmen

                                Haushaltssatzung der Gemeinde Nordstemmen
                                            für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Nordstemmen in der Sitzung am 17.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                                          

24.542.400 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf

29.081.800 Euro

 

1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                                         

0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf

0 Euro

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit           

23.746.900 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

26.989.500 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.166.300 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

3.874.400 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

2.124.700 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

2.046.800 Euro

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

28.037.900 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

32.910.700 Euro

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.697.800 Euro festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.355.000 Euro festgesetzt.

 § 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2025 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 6.500.000 Euro festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                    370 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                     370 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                                             400 v. H.

 

Nordstemmen, 17. Dezember 2024

 

Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin

Verkündung der Haushaltssatzung 2025

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Nordstemmen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit verkündet.

Die nach den §§ 119 Abs. 4, 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Hildesheim am  05.02.2025  unter Az.: (910) 15-14-10 erteilt worden.

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG

vom    13.02.2025    bis    24.02.2025   

zur Einsichtnahme während der Dienststunden im

 

Rathaus der Gemeinde Nordstemmen,
Rathausstraße 3,
Nordstemmen

öffentlich aus.

 

Der Haushaltsplan wird zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Nordstemmen bereitgestellt.

 

Nordstemmen, den 10.02.2025

Ort, Datum

Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
Marcus Tischbier

 

Veröffentlichungsvermerk

Die vorstehende Satzung wurde im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim Nr. 7 vom 12. Februar 2025 öffentlich bekannt gemacht und hat damit Rechtskraft erlangt.

Die Bürgermeisterin
In Vertretung
Marcus Tischbier


Den gesamten Haushaltsplan finden Sie hier: Haushaltsplan 2025

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.