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Haushaltssatzung 2024
Bekanntmachung
der Gemeinde Nordstemmen
Haushaltssatzung der Gemeinde Nordstemmen für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Nordstemmen in der Sitzung am 19. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf | 25.126.900 Euro |
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf | 27.722.300 Euro |
1.3 der außerordentlichen Erträge | 0 Euro |
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf | 0 Euro |
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 24.491.000 Euro |
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 25.795.600 Euro |
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 749.000 Euro |
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 3.608.800 Euro |
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 5.226.700 Euro |
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 4.187.800 Euro |
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 30.466.700 Euro |
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 33.592.200 Euro |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.849.500 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.178.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 6.500.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 420 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v. H.
2. Gewerbesteuer 400 v. H.
Nordstemmen, 19. Dezember 2023
Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin
Nicole Dombrowski
Verkündung der Haushaltssatzung 2024
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Nordstemmen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit verkündet.
Die nach den §§ 119 Abs. 4 und 120 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Hildesheim am 12.01.2024 unter Az.: (910) 15-14-10 erteilt worden.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG
vom 18.01.2024 bis 29.01.2024
zur Einsichtnahme während der Dienststunden im
Rathaus der Gemeinde Nordstemmen,
Rathausstraße 3,
Nordstemmen
öffentlich aus.
Der Haushaltsplan wird zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Nordstemmen bereitgestellt.
Nordstemmen, den 15.01.2024
Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin
Nicole Dombrowski
Veröffentlichungsvermerk
Die vorstehende Satzung wurde im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim Nr. 3 vom 17.01.2024 öffentlich bekannt gemacht und hat damit Rechtskraft erlangt.
Die Bürgermeisterin
Nicole Dombrowski
Den gesamten Haushaltsplan finden Sie hier: Haushaltsplan 2024