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Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025 für die Grundschulen der Gemeinde Nordstemmen
Bekanntmachung
der Gemeinde Nordstemmen
Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025 für die Grundschulen der Gemeinde Nordstemmen
Mit dem Beginn des Schuljahres 2024/2025 am 1. August 2024 werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September 2024 vollenden werden, sowie die Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt worden sind.
Der Tag der Geburt wird bei der Berechnung des Lebensalters des Kindes mitgezählt. Daher vollenden die am Monatsersten Geborenen das Lebensjahr schon mit Ablauf des vorangegangenen Monats; infolgedessen sind auch diejenigen Kinder noch schulpflichtig, die am 1. Oktober 2024 sechs Jahre alt werden.
Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind; diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Für Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden. Es handelt sich um die Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli bis zum 1. Oktober ihren sechsten Geburtstag haben.
Die Gemeinde Nordstemmen hat einen gemeinsamen Schulbezirk für die in ihrer Trägerschaft stehenden Grundschulen Barnten und Nordstemmen festgelegt. Die Erziehungsberechtigten können daher ihre Kinder bei einer öffentlichen Grundschule ihrer Wahl für die Dauer der Grundschulzeit anmelden.
Ein Aufnahmeanspruch besteht allerdings nur, soweit ausreichend Plätze vorhanden sind. Übersteigen die Anmeldungen die mögliche Aufnahmekapazität einer Schule (Barnten zwei 1. Klassen und Nordstemmen vier 1. Klassen), erfolgt eine Zuordnung nach Einzugsbereichen sowie ggf. einem Losentscheid.
Dies bezieht sich auch auf die Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden und seitens der Eltern durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule den Schulbesuch um ein Jahr hinausscheiben.
Die Anmeldungen finden in der jeweiligen Schule wie folgt statt:
Grundschule Nordstemmen
jeweils in der Zeit von 8:00 Uhr bis 13:30 Uhr
- Montag, 25.09.2023 - Familienname von A – B
- Dienstag, 26.09.2023 - Familienname von C – H
- Mittwoch, 27.09.2023 - Familienname von I – L
- Donnerstag, 28.09.2023 - Familienname von M – R
- Freitag, 29.09.2023 - Familienname von S/Sch/St – Z
Grundschule Barnten
jeweils in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Montag, 25.09.2023 - Adensen und Hallerburg
- Dienstag, 26.09.2023 - Barnten
- Mittwoch, 27.09.2023 - Groß Escherde und Klein Escherde
- Donnerstag, 28.09.2023 - Rössing
Die Eltern stellen das schulpflichtige Kind bei der Anmeldung persönlich vor. Weiterhin ist die Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) und der ausgefüllte Erfassungsbogen des Kindes mitzubringen und unter Umständen eine Sorgerechtsbescheinigung mit vorzulegen.
Alle Eltern oder Erziehungsberechtigten von schulpflichtig werdenden Kindern, die in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 1. Oktober 2018 geboren wurden und ihren Wohnsitz in der Gemeinde Nordstemmen haben, werden von der Gemeinde Nordstemmen zudem schriftlich informiert.
Sollten Eltern eines Kindes irrtümlich nicht aufgefordert werden, sind diese dennoch verpflichtet, ihr Kind an einer Schule anzumelden; sollte dies der Fall sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der Gemeinde Nordstemmen, Frau Nadine Wrobel, Tel. 05069 800 40, E-Mail: nadine.wrobel@nordstemmen.de, auf.
Nordstemmen, 16.06.2023
Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin
Nicole Dombrowski