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Ankündigung von Kartierungsarbeiten-2
Bekanntmachung
der Gemeinde Nordstemmen
Ankündigung von Kartierungsarbeiten
Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindungen NordWestLink. Die Bundesnetzagentur hat dem Vorhaben bereits im aktuellen Netzentwicklungsplan als energiewirtschaftlich notwendig bestätigt.
Im Zuge der Planungen sind verschiedene Vorarbeiten, wie zum Beispiel Untersuchungen zu Biotopen und Flora notwendig. Die Biotopkartierungen dienen der Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage, um die Vereinbarkeit von NordWestLink mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen und gleichzeitig geeignete Trassenvarianten zu ermitteln.
Die Berechtigung zur Durchführung dieser naturschutzfachlichen Vorarbeiten bzw. die Duldung der Arbeiten durch den jeweiligen Grundeigentümer oder sonstigen Berechtigten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit dieser Vorschrift soll die Planung, also die Vorbereitung und die Durchführung eines notwendigen Planfeststellungsverfahrens ermöglicht werden.
Die gesamte Bekanntmachung finden Sie hier: Bekanntmachung