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Bekanntmachungen

Ankündigung von Baugrunduntersuchungen in der Gemeinde Nordstemmen

Bekanntmachung

der Gemeinde Nordstemmen

Ankündigung von Baugrunduntersuchungen in der Gemeinde Nordstemmen

Die Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH und 50Hertz Transmission GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung OstWestLink. Diese wird seit 2023 im Netzentwicklungsplan (NEP) als Vorhaben DC40 bzw. DC40plus ausgewiesen. Am 1. März 2024 bestätigte die Bundesnetzagentur den NEP 2037/2045 und damit beide Vorhaben. Im Zuge der Vorbereitung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren (§ 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz [NABEG]) finden an technisch anspruchsvollen Querungen sowie im Bereich des möglichen Leitungsverlaufs Untersuchungen zum Baugrund statt. Mithilfe der Untersuchungen vertiefen die Übertragungsnetzbetreiber ihre Kenntnisse der jeweiligen lokalen Voraussetzungen des Baugrunds. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung sind Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen nach § 21 NABEG. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.

Informationen zu den Baugrunduntersuchungen

Für die Baugrunduntersuchungen werden mit einem Bohrgerät (Bohrungen mit einem Durchmesser von bis zu 150 mm) Bodenproben bis maximal 30 m Tiefe entnommen bzw. Kleinrammbohrungen (mit einem Durchmesser von bis zu 80 mm) durchgeführt. Dabei werden ein Lkw oder Raupenfahrzeug mit einklappbarem Bohrturm und separatem Bohrgestänge sowie sogenannte Mini Ramm-Zieh-Bohrgeräte bzw. Handbohrgeräte eingesetzt. Die Bohrungen werden an möglichst gut zugänglichen Stellen mit geringstmöglicher Störung der Flächennutzung erfolgen. Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher wieder fachgerecht verfüllt. Zeitlich parallel und in unmittelbarer Nähe zu den Kernbohrungen und Kleinrammbohrungen werden Drucksondierungen bzw. Rammsondierungen durchgeführt. Hierbei wird bei einer Drucksondierung ein Messkopf an einem Gestänge (Durchmesser ca. 3,5 cm) bis zu 20 Meter in den Boden bzw. bei einer Rammsondierung bis zu 12 Metern eingebracht. Pro Untersuchungsstelle sind mehrere Kernbohrungen/Kleinrammbohrungen und Drucksondierungen/Rammsondierungen möglich. Bei Verdacht auf Kampfmittel ist eine Kampfmitteluntersuchung notwendig (dies wird vom verantwortlichen Feuerwerker nach § 20 SprenG festgelegt). Sondierungen und Kampfmitteluntersuchungen dauern nur wenige Stunden; für die Ausführung der Bohrungen sind pro Untersuchungsfläche mehrere Tage, u.U. bis zu 2 Wochen Dauer zu erwarten.

Im Rahmen der Vermessungs- und Baubegleitungsarbeiten sind Mitarbeiter/innen mit Pkw oder zu Fuß unterwegs und werden ggf. zeitlich begrenzt Markierungen setzen. Dadurch entstehen keine Schäden an den Grundstücken. Baumaschinen werden bei diesen Maßnahmen nicht eingesetzt.

Bei den Baugrunduntersuchungen sind die beschriebenen Geräte im Einsatz. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die TenneT TSO GmbH bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.

Beauftragte Firmen

Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch folgende Firmen: T3 Deutscher Bauservice GmbH, ARGE Vulhop&Becker und der IG Braunschweig.

Bekanntmachung und Termine

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Baugrunduntersuchungsarbeiten mitgeteilt. Die Baugrunduntersuchungsarbeiten erfolgen in der Gemeinde Nordstemmen im Zeitraum vom 18. November 2024 bis 31. März 2025. Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von den örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen ab. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der entsprechenden Flurstückliste und den zugehörigen Planunterlagen, die öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Diese liegen am Auslageort aus: Rathaus Nordstemmen, Rathausstraße 3, 31171 Nordstemmen. Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen nur zu den folgenden Öffnungszeiten möglich ist: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00. Mitarbeitende der TenneT TSO GmbH oder von ihr beauftragte Firmen werden sich mit den von den genannten Maßnahmen betroffenen Eigentümern und Nutzungsberechtigten im Vorfeld der Durchführung der Maßnahmen zur zeitlichen Abstimmung der Arbeiten und Beweissicherung in Verbindung setzen.

Betroffene Flurstücke

Eine Auflistung der betroffenen Flurstücke sowie weitere Informationen

zum Umfang der Maßnahmen finden Sie hier.


Kontakt für Rückfragen

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Baugrunduntersuchungsarbeiten stehen Mitarbeitende der TenneT TSO GmbH zur Verfügung:

TenneT TSO GmbH

+49 (0)921 / 50740-6800

E-Mail: stromnetzdc@tennet.eu


Für Planung und Bau der Hochspannungsgleichstrom-Verbindung OstWestLink sind die beiden

Übertragungsnetzbetreiber TenneT und 50Hertz zuständig. Den westlichen Teil ab Nüttermoor und Dörpen in

Niedersachsen verantwortet TenneT. Ab dem Kreuzungspunkt mit SuedWestLink bis Streumen in Sachsen bzw.

Klostermansfeld in Sachsen-Anhalt übernimmt 50Hertz.

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