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Bekanntmachungen

Änderung Verordnung Sicherheit Ordnung

Bekanntmachung

der Gemeinde Nordstemmen

    1. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung
               der öffentlichen Sicherheit und Ordnung


Aufgrund der §§ 1 und 55 Abs. 1 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) vom 19.01.2005 (Nds. GVBl. S. 9) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 589) in Verbindung mit den §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.02.2024 (Nds. GVBl. S. 9), hat der Rat der Gemeinde Nordstemmen in seiner Sitzung am 26.11.2024 für den Bezirk der Gemeinde Nordstemmen folgende Änderungsverordnung erlassen:

 

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Nordstemmen 

Die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Nordstemmen wird wie folgt geändert: 

  1.   § 8 a wird mit folgendem Inhalt eingefügt:
      § 8 a Schutz nachtaktiver Kleintiere
      Innerhalb der geschlossenen Ortslage in den Ortschaften der Gemeinde Nordstemmen ist in der Zeit von
      20:00 Uhr bis 07:00 Uhr der Betrieb von motorgetriebenen Mährobotern untersagt.

2.   § 9 (Ordnungswidrigkeiten) wird um Nummer 22 mit folgendem Inhalt ergänzt: Entgegen den Verboten
      von § 8 a in den genannten Zeiten einen motorbetriebenen Mähroboter betreibt.

Artikel 2
Inkrafttreten

 Diese Verordnung tritt am 01.03.2025 in Kraft. 


Nordstemmen, den 11.12.2024 

Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin 


Veröffentlichungsvermerk: 

Die vorstehende 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen

Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde wurde im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim Nr. 50 vom
18. Dezember 2024 öffentlich bekannt gemacht und hat damit Rechtskraft erlangt. 

Nordstemmen, den 23.12.2024 

Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin

 


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