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3. Satzung zur Änderung Satzung Feuerwehr
Bekanntmachung
der Gemeinde Nordstemmen
3. Satzung zur Änderung der Satzung
über Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfall und
Fahrtkostenentschädigungen der Gemeinde Nordstemmen
(Entschädigungssatzung)
Aufgrund der §§ 10, 44 und 55 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der jeweils geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Nordstemmen in seiner Sitzung am 26. November 2024 folgende Änderung zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Nordstemmen vom 27. September 2012 beschlossen:
Artikel 1
§ 9 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
§ 9
Aufwandsentschädigungen für Funktionsträgerinnen und Funktionsträger
der Feuerwehr
(2) Sonstige Funktionsträgerinnen/Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr erhalten
monatliche Aufwandsentschädigungen in folgender Höhe:
a) Gemeindegerätewart/-in 15,00 €
b) Gerätewart/-in der Ortsfeuerwehren
- Grundbetrag (1 Fahrzeugbox mit Geräteteil/-raum) 15,00 €
- Steigerungsbetrag je betreutes Fahrzeug 8,00 €
c) Gemeindejugendfeuerwehrwart/-in 30,00 €
stellvertr. Gemeindejugendfeuerwehrwart/in 25,00 €
d) Ortsjugendfeuerwehrwart/-in 20,00 €
f) Gemeindekinderfeuerwehrwart/-in 30,00 €
g) stellvertr. Gemeindekinderfeuerwehrwart/-in 25,00 €
h) Kinderfeuerwehrwart/-in 20,00 €
i) Gemeindesicherheitsbeauftragte/-r 15,00 €
j) Ortssicherheitsbeauftragte/-r 10,00 €
k) Atemschutzbeauftragte/-r 24,00 €
l) Atemschutzgerätewart/-in 12,00 €
m) Kleiderwart/-in 20,00 €
n) Brandschutzerzieher/-in 40,00 €
o) Gemeindeschriftwart/-in 12,00 €
p) Pressesprecher/-in 20,00 €
q) EDV-Beauftragte/-r 15,00 €
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt zum 01. Juni 2024 in Kraft.
Nordstemmen, den 26. November 2024
Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin
Veröffentlichungsvermerk:
Die vorstehende Satzung wurde im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim Nr. 48 vom
04. Dezember 2024 öffentlich bekannt gemacht und hat damit (rückwirkend) Rechtskraft erlangt.
Nordstemmen, 16.12.2024
Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin