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Bundestagswahl
Beantragung der Briefwahlunterlagen
für die Bundestagswahl 2025
Briefwahlunterlagen: Wichtiger Hinweis
Ab 15. Januar 2025 können die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Nordstemmen die Briefwahlunterlagen auch online beantragen. Da die Stimmzettel frühestens Anfang Februar vorliegen, kann die Ausgabe der Briefwahlunterlagen auch dann erst erfolgen.
Es wird mit einem erhöhten Aufkommen an Briefwählern gerechnet, somit empfiehlt das Wahlbüro der Gemeinde Nordstemmen, die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen und diese schließlich gleich im Rathaus auszufüllen.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist grundsätzlich bis 21. Februar 2025, 15 Uhr, möglich.
Hier geht's zur Beantragung der Briefwahlunterlagen.