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Auswirkungen der Grundsteuerreform
Grundsteuerbescheide für 2025 verschickt
neuer Grundsteuermessbetrag angewendet
Die Berechnung der Grundsteuer selbst ist am Ende nur eine einfache Multiplikation. Entscheidend verändert hat sich oft der Grundsteuermessbetrag. Auch wenn sich der zu zahlende Betrag verändert, nimmt die Gemeinde Nordstemmen hier durch nicht mehr oder weniger Grundsteuern ein als vor der Grundsteuerreform.
Der Rat der Gemeinde Nordstemmen hat den Hebesatz zunächst so angepasst, dass das Grundsteueraufkommen für die Gemeinde Nordstemmen ähnlich hoch ist wie im vergangenen Jahr (Aufkommensneutralität).
Die Gemeinde Nordstemmen wendet in den verschickten neuen Grundsteuerbescheiden erstmals den von den Finanzämtern festgestellten neuen Grundsteuermessbetrag an. Dieser Betrag wurde vom zuständigen Finanzamt im Grundsteuermessbescheid bereits mitgeteilt. Diese neuen Grundsteuermessbeträge sind notwendig geworden, weil die bisherigen alten Werte - oft auf dem Preisniveau von 1964 - nicht mehr verfassungsgemäß waren.
Details zu diesem Verfahren und der Ermittlung des Grundsteuermessbetrages können beim zuständigen Finanzamt erfragt werden. Noch dazu sind weitere Informationen beispielsweise auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern Niedersachsen nachzulesen.
Hier finden Sie den entsprechenden Link: www.lstn.niedersachsen.de – Aktuelles und Service – Häufige Fragen FAQ).
Sollten Zweifel an der Richtigkeit des vorliegenden Grundsteuermessbescheides bestehen, sollten sich Betroffene an das Finanzamt Hildesheim-Alfeld wenden. Auch können Sie den hier verlinkten Vordruck „Antrag auf Änderung“ nutzen.