Der Kulturpass

Ein Angebot der Bundesregierung

Für wen ist der Kulturpass?

Alle Jugendlichen, die 2024 18 Jahre alt werden (Jahrgang 2006) und in Deutschland leben, können ab 1. März 2024 das persönliche Budget durch das Online-Ausweis-Verfahren mit dem elektronischen Personalausweis, einer eID-Karte oder einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) freischalten. 

Ab dem 18. Geburtstag wird das Budget in der KulturPass-App zur Verfügung gestellt. Die Registrierung und Identifizierung ist bereits vor dem 18. Geburtstag möglich.


Wer im Jahr 2023 den 18. Geburtstag hatte (Jahrgang 2005), konnte das Kultur-Budget bis zum 31.12.2023 freischalten. 

Nach der Registrierung beim KulturPass kann das Budget über die App innerhalb von zwei Jahren eingelöst werden. Das Budget kann zum Beispiel für Konzerte, Kino-, Museums- und Theaterbesuche oder für den Kauf von Büchern, Platten und Musikinstrumenten genutzt werden.

Informationen rund um den Kulturpass und wie genau die Registrierung erfolgt, gibt es auf www.kulturpass.de

Um die Online-Funktion für den jeweiligen Ausweis nutzen zu können, gibt es eine Pin vom Bürgeramt. Sollte diese Funktion nicht aktiviert oder der PIN nicht mehr auffindbar sein, können sich Interessierte erneut ans Einwohnercenter wenden.  Weitere Informationen hierzu sind unter www.personalausweisportal.de zu finden. 

Nach der Registrierung beim KulturPass kann das Budget über die App innerhalb von zwei Jahren eingelöst werden. Das Budget kann zum Beispiel für Konzerte, Kino-, Museums- und Theaterbesuche oder für den Kauf von Büchern, Platten und Musikinstrumenten genutzt werden.

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