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weitere Hinweise & Entgelte
Weitere Hinweise
Für die Benutzung der schulischen und sonstigen Einrichtungen in der Gemeinde Nordstemmen werden für Familienfeiern u. ä. Veranstaltungen sowie nicht ständigen Veranstaltungen der Vereine folgende Entgelte erhoben:
Ziffer und Bezeichnung der Einrichtung | Nutzungsentgelt | |
1 | „Heinz-Fiolka-Halle“, Heyersum (Dorfgemeinschaftsraum) | 150,00 € |
2 | Feuerwehrhaus Nordstemmen pro Std. 4,00 € | 70,00 € |
3 | Feuerwehrhaus Klein Escherde pro Std. 4,00 € | 70,00 € |
4 | Sporthalle des Landkreises Hildesheim (Jahnstraße) | je Stunde 14,91 € |
Außerdem ist eine Kaution in Höhe von 250,00 € bei Schlüsselübergabe zu hinterlegen!
Als Benutzungstag gilt die Benutzung von je angefangenen 24 Stunden in der Zeit von 11:00 Uhr bis zum folgenden Tag 11:00 Uhr.
Für Empfänge, Geburtstagsfeiern, Beerdigungen und Ähnliches, die in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr stattfinden, ist das halbe Entgelt zu entrichten (besondere Anlässe).
Politische Parteien im Sinne des § 1 Abs. 4 b) der Richtlinien und Rats- und Ortsratsfraktionen können die Einrichtungen ohne Zahlung eines Entgeltes nutzen, wenn die Veranstaltungen keinen geselligen Charakter haben.
Die örtlichen Vereine können die Einrichtungen für ihre Jahreshauptversammlungen bzw. Mitglieder- und Spartenversammlungen ohne Zahlung eines Entgeltes nutzen.
Für die Instandsetzung von beschädigten Einrichtungsgegenständen und sonstigen Sachbeschädigungen sowie für den Ersatz von fehlenden oder zerstörten Einrichtungsgegenständen ist voller Kostenersatz zu leisten; Kosten für erforderliche Nachreinigungen werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Hinweis:
Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass der im Vertrag festgelegte Veranstaltungszweck vorgeschoben wurde, um den eigentlichen Zweck zu verschleiern (z.B. extremistische Musikveranstaltungen), steht dem Vermieter ein sofortiges Rücktrittsrecht zu; Schadenersatzansprüche entfallen gleichzeitig.