Eingang Freibar

Informationen

Allgemein

Das Freizeitbad verfügt über ein Schwimmerbecken mit Sprungbereich, ein Nichtschwimmerbecken, einen attraktiven Eltern-Kind-Bereich und einer Boulebahn.

Die Wassertemperatur liegt ungefähr bei angenehmen 24°C. 
(Hinweis: Je nach Wetterlage kann die Temperatur an sehr kalten Tagen auch unter 24°C liegen) 

Eine Besonderheit ist die Zugangsmöglichkeit über eine Wärmehalle zum Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich.

Für die „Kleinen Gäste“ steht zudem ein Kinderspielplatz und für die „Großen Gäste“ ein Volleyballplatz zur Verfügung.

Die aktuelle Haus- und Badeordnung ist bei der Benutzung des Freizeitbades zu beachten.

Öffnungszeiten

Aufgrund umfangreicher Modernisierungsmaßnahmen ist das Freizeitbad im Jahr 2024 leider geschlossen! 

Das Freizeitbad 2025 hat in der Zeit vom 1. Mai bis 15. September geöffnet.

Montag - Samstag06:00 - 20:00 Uhr
Sonntag07:00 - 20:00 Uhr
Letzter Einlass ist um 19:00 Uhr.


Eintrittspreise

Das Freizeitbad Nordstemmen ist Hansefit-Partner.

Logo Hansefit



Saisonkarte Familie (ab einem Kind)

164,60 €

Saisonkarte Erwachsene

143,40 €

Saisonkarte Jugendliche / Kinder

53,20 €

Saisonkarte Alleinerziehende/r

127,40 €

10er Karte Erwachsene

 38,50 €

10er Karte Jugendliche / Kinder

 17,60 €

Tageskarte Erwachsene

4,40 €

Tageskarte Jugendliche / Kinder

2,00 €

* Abendkarte Erwachsene 

3,10 €

* Abendkarte Jugendliche / Kinder

1,50 €

 * Einlass ab 17.00 Uhr

 

Kinder unter 7 Jahren wird freier Eintritt gewährt. 


Eintrittspreise - Ermäßigungen und Befreiungen

1.

Kindern unter 7 Jahren wird freier Eintritt gewährt. Schüler und Studenten zahlen gegen Vorlage gültiger Ausweise die Preise, die für Jugendliche / Kinder erhoben werden.
2.   Auf die Saisonkarten werden 50 % Ermäßigung gewährt für:
 
  • Personen und deren Familienangehörige, die Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld beziehen gegen Vorlage eines rechtskräftigen Bewilligungsbescheides
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gegen Vorlage eines rechtskräftigen Bewilligungsbescheides
  • Schwerbehinderte gegen Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises
  • Bei der „Saisonkarte – Familie“ sind Kinder, für die Steuerermäßigung gewährt wird, mit enthalten.
3.

Schwerbehinderte erhalten gegen Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises auf alle Eintrittspreise 50 % Ermäßigung.
4.
 
Die Vergünstigung für Schüler, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende sowie Studenten gelten nur für volljährige Kinder mit Anspruch auf Kindergeld, längstens jedoch bis zum 25. Lebensjahr

5.

Personen, die in Besitz der Juleica Card oder der Niedersächsischen Ehrenamtskarte sind, wird freier Eintritt gewährt.

Die Ermäßigungstatbestände gelten für alle Eintrittspreise mit Ausnahme der Abendkarte.