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Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
Leistungsbeschreibung
Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit beider Partner
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 40,00 €Vorkasse: NeinGebühr: 25,00 €Vorkasse: NeinBei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.Gebühr: 80,00 €Vorkasse: NeinBegründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines ErklärendenWelche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Kurztext
Seit August 2001 besteht in Deutschland die Möglichkeit, dass zwei gleichgeschlechtliche Partnerinnen oder Partner eine Lebenspartnerschaft begründen.
Typisierung
2/3
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.