Personalausweis Ausgabe

  • Leistungsbeschreibung

    Sie holen Ihren Personalausweis in der Regel bei dem Bürgeramt ab, bei dem Sie diesen beantragt haben. Mit einer Vollmacht können Sie auch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen, den Ausweis abzuholen.

    Das Formular zur Bevollmächtigung finden Sie online über das Personalausweisportal. Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, benötigen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.

    Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen oder sonstige Hinweise zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, teilt Ihnen Ihr zuständiges Bürgeramt mit.

    Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Abholung ab oder Sie lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.

  • Verfahrensablauf

    Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgeramt abholen, bei dem Sie diesen beantragt haben:

    • Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, erfahren Sie bei der Beantragung oder erfragen Sie beim Bürgeramt. Bereits bei der Antragstellung für Ihren Personalausweis haben Sie den zu Ihrem Personalausweis zugehörigen PIN-Brief erhalten. Der PIN-Brief enthält eine fünfstellige Transport-PIN, eine Entsperrnummer (PUK) sowie ein Sperrkennwort. Mit Hilfe der Transport-PIN können Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen. Die sechsstellige PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp2 jederzeit selbst und zu Hause setzen. Die sechsstellige selbstgewählte PIN benötigen Sie, um die Online-Ausweis-Funktion Ihres Personalausweises nutzen zu können.
    • Sie holen Ihren neuen Personalausweis beim Bürgeramt ab, bei dem Sie diesen beantragt haben.
    • Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
    • Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder wurde er gestohlen, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
    • Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
    • Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte erwachsene Person beauftragt werden. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung vorlegen können. Einen Vordruck für diese Vollmacht finden Sie online auf dem Personalausweisportal.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ihr altes Personalausweisdokument (Ausnahme: alter Personalausweis ist wegen Verlust/Diebstahl nicht mehr vorhanden) 
    • Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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