Verlust des eigenen Personalausweises melden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

    Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

    Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

    Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen. .

  • Verfahrensablauf

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

    Verlust beim Bürgeramt melden:

    Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.

    Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.

    Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

    Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

    Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.

    Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.

    Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Nordstemmen

    Bitte beachten Sie, dass das biometrietaugliche Passfoto nicht älter als 1 Jahr sein darf. 

    Weiterhin bringen Sie bitte Ihre Personenstandsurkunde (Geburts- oder Eheurkunde) mit, sofern sie noch nicht bei der Gemeinde Nordstemmen vorgelegen hat.

    Bei Personen unter 16 Jahren müssen alle erziehungsberechtigten Personen bei der Beantragung des Personalausweises anwesend sein. Sollte dies nicht möglich sein, kann auch eine Einverständniserklärung, des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten, bei der Beantragung eingereicht werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.

    Vorkasse: Nein
    Bei Verlustmeldung

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Nordstemmen

    Bei einer Neubeantragung des Personalausweises fallen folgende Gebühren an:

    - 22,80 € für Personen unter 24 Jahre

    - 37,00 € für Personen über 24 Jahre

    - 10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.         

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die Ausweisbehörde im örtlichen Bürgeramt der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde, der kreisfreien Stadt oder der großen selbstständigen Stadt des Wohnsitzes.

Online-Terminvereinbarung

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende