Personalausweis Meldung wegen Verlust

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

  • Verfahrensablauf

    Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Nordstemmen

    Bitte beachten Sie, dass das biometrietaugliche Passfoto nicht älter als 1 Jahr sein darf. 

    Weiterhin bringen Sie bitte Ihre Personenstandsurkunde (Geburts- oder Eheurkunde) mit, sofern sie noch nicht bei der Gemeinde Nordstemmen vorgelegen hat.

    Bei Personen unter 16 Jahren müssen alle erziehungsberechtigten Personen bei der Beantragung des Personalausweises anwesend sein. Sollte dies nicht möglich sein, kann auch eine Einverständniserklärung, des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten, bei der Beantragung eingereicht werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: gebührenfrei
    Vorkasse: Nein
    Bei Verlustmeldung

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Nordstemmen

    Bei einer Neubeantragung des Personalausweises fallen folgende Gebühren an:

    - 22,80 € für Personen unter 24 Jahre

    - 37,00 € für Personen über 24 Jahre

    - 10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Meldung muss umgehend erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Online-Terminvereinbarung

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende