Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

  • Verfahrensablauf

    Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • aktueller Reisepass
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 37,50 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

    Gebühr: 59,50 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

    Gebühr: 70,00 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

    Gebühr: 92,00 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Antragsteller unter 24 Jahre

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre

    Geltungsdauer: 10 Jahre

  • Bearbeitungsdauer

    Frist: 4 Wochen

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Zuständige Abteilungen

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