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Reisepass Ausstellung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
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Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
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letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Spezielle Hinweise für - Gemeinde NordstemmenBitte beachten Sie, dass das biometrietaugliche Passfoto nicht älter als 1 Jahr sein darf.
Weiterhin bringen Sie bitte Ihre Personenstandsurkunde (Geburts- oder Eheurkunde) mit, sofern sie noch nicht bei der Gemeinde Nordstemmen vorgelegen hat.
Bei Personen unter 18 Jahren müssen alle erziehungsberechtigten Personen bei der Beantragung des Personalausweises anwesend sein. Sollte dies nicht möglich sein, kann auch eine Einverständniserklärung (Formular siehe Homepage) und eine Kopie vom Ausweisdokument, bei der Beantragung eingereicht werden.
Die Beantragung muss von der betroffenen Person (auch die Kinder) persönlich erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 37,50 €Vorkasse: NeinReisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)Gebühr: 59,50 €Vorkasse: JaReisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)Gebühr: 70,00 €Vorkasse: NeinReisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)Gebühr: 92,00 €Vorkasse: NeinReisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)Gebühr: 21,00 €Vorkasse: NeinAufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im AuslandSpezielle Hinweise für - Gemeinde Nordstemmen- Reisepass im Expressverfahren (32,00 Euro Zuschlag) mit 32 Seiten / 48 Seiten:
Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 92,00 Euro / 114,00 Euro
Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 69,50 Euro / 91,50 Euro - vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
- Reisepass im Expressverfahren (32,00 Euro Zuschlag) mit 32 Seiten / 48 Seiten:
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Geltungsdauer: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Gemeinde NordstemmenFrist: 4 bis 6 Wochen
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.