Ehrenamtliche Tätigkeit Hilfe für Flüchtlinge


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt, den Wohlfahrtsverbänden, den Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe sowie den Koordinierungstellen bei der Freiwilligenakademie Niedersachsen e. V. und der LAGFA Niedersachsen e. V. für Fortbildungen und Entlastende Gespräche.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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