An- und Verkauf von Flächen zu land- bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken

  • Leistungsbeschreibung

    Der An- und Verkauf von Flächen zu landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken wird von den Gemeinde- und Stadtverwaltungen durchgeführt.

  • Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion; aktualisiert am 12.09.2011


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