Verfahrensfreie Baumaßnahmen


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Diese leitet die Anfrage nach Prüfung an die untere Bauaufsichtsbehörde zur Bearbeitung weiter.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende