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Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan der Gemeinde Nordstemmen

Bei einem Flächennutzungsplan handelt es sich um einen sogenannten vorbereitenden Bauleitplan. Als förmliches Planungsinstrument soll mit ihm die städtebauliche Entwicklung innerhalb der Gemeinde gesteuert werden. Dabei umfasst er das gesamte Gemeindegebiet und ordnet den vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzugsmöglichkeiten. Zudem soll sich die Flächenverteilung an den zukünftigen Bedürfnissen und Entwicklungszielen der Gemeinde Nordstemmen ausrichten. Gemeinsam mit dem Bebauungsplan, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird, bildet er die sogenannte zweistufige Bauleitplanung. Die gesetzliche Grundlage für den Flächennutzungsplan bildet der § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

Der aktuell gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Nordstemmen wurde in seiner Urschrift am 26.03.1997 wirksam. Im Laufe der Zeit wurde der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nordstemmen bis heute in 16 wirksamen Änderungen und 4 Berichtigungen angepasst. Die ursprünglich händisch gezeichnete Planfassung liegt mittlerweile als digitale, nichtgenehmigte Arbeitsfassung (Arbeitsstand vom 06.07.2021) vor. 

Die Gemeinde Nordstemmen beabsichtigt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Der Rat der Gemeinde Nordstemmen hat hierzu den Beschluss über die Neuaufstellung in seiner Sitzung am 29.06.2021 gefasst. Solange der Flächennutzungsplan nicht in Gänze neu aufgestellt ist und seine Neuaufstellung bekannt gemacht wurde, gilt der Flächennutzungsplan mit all seinen wirksamen Änderungen und Berichtigungen, so wie Sie ihn in der Arbeitsfassung entnehmen können.

Übersicht Flächennutzungspläne

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