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Erläuterung zum Verfahren & Datenschutz
Bauleitplanung - Erläuterung zum Verfahren
Schritte, in denen der/die Bürger*in eingebunden ist:
Das Bauleitverfahren beinhaltet die sogenannte „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ (§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch - BauGB) und die „öffentliche Auslegung“ (§ 3 Absatz 2 BauGB).
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, in Betracht kommende Planungsalternativen und voraussichtliche Auswirkungen der Planung informiert. Jeder hat Gelegenheit, die Inhalte der Planung zu erörtern und sich zu äußern.
Bei der "öffentlichen Auslegung" wird der förmliche Entwurf des Bauleitplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Jeder kann dazu im Auslegungszeitraum Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Rechtlicher Hinweis:
Grundsätzlich liegen die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Nordstemmen aus. Zusätzlich werden sie im Internet veröffentlicht. Eine vernünftige Erörterung sollte nur im Rathaus stattfinden. Als Ansprechpartner stehen Ihnen während der Sprechzeiten oder nach Vereinbarung Herr Marcao oder Herr Schwindt aus dem Fachbereich Planung, Bau und Umwelt zur Verfügung.
Informationen zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat bei der Gemeinde Nordstemmen einen hohen Stellenwert, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO). Nachfolgend finden Sie das Informationsblatt zur Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten im Rahmen der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung, sowie zu sonstigen städtebaulichen Satzungen nach dem Baugesetzbuch.