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Bauleitplanung
Bauleitplanung
Zwei Schritte gibt es in der Bauleitplanung, in denen der Bürger eingebunden ist.
Das Bauleitverfahren beinhaltet die sogenannte „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ (§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch - BauGB) und die „öffentliche Auslegung“ (§ 3 Absatz 2 BauGB).
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, in Betracht kommende Planungsalternativen und voraussichtliche Auswirkungen der Planung informiert. Jeder hat Gelegenheit, die Inhalte der Planung zu erörtern und sich zu äußern.
Bei der "öffentlichen Auslegung" wird der förmliche Entwurf des Bauleitplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Jeder kann dazu im Auslegungszeitraum Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Rechtlicher Hinweis:
Grundsätzlich liegen die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Nordstemmen aus. Zusätzlich werden sie im Internet veröffentlicht. Eine vernünftige Erörterung sollte nur im Rathaus stattfinden. Als Ansprechpartner stehen Ihnen während der Sprechzeiten oder nach Vereinbarung Herr Marcao oder Herr Schwindt aus dem Fachbereich Planung, Bau und Umwelt zur Verfügung.